allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO), die Antidopingordnung (ADO) und die Wettkampflizenzordnung (WLO) des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV). Für Behinderte mit entsprechendem Klassifizierungsnachweis sind zusätzlich die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) anzuwenden.

1. Teilnahme- und Startberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind die Auswahlmannschaften der Landesverbände Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin.

Teilnahmeberechtigt sind nur die Schwimmer, die beim DSV registriert sind und die Jahres-Lizenzgebühr für 2019 in Höhe von 15,00 Euro bezahlt haben. Dies ist mit der Meldung gemäß § 19 Abs. 2 WB Allgemeiner Teil zu versichern.

Die Sportgesundheit ist gemäß § 11 WB Allgemeiner Teil mit Abgabe der Meldung schriftlich zu bestätigen.

Das Wettkampfbecken ist 25 m lang, hat zehn durch wellenbrechende Leinen abgegrenzte Startbahnen und steht zum Einschwimmen bis jeweils zehn Minuten vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung. Die Außenbahnen sind während des Einschwimmens für Sprints freizuhalten.

Der Wettkampf wird auf zehn Bahnen durchgeführt.

Das Kampfgericht stellt der Berliner Schwimm-Verband (BSV). Es erfolgt die Verwendung einer vollautomatischen Zeitmessanlage. Es kommt die Ein-Start-Regel zur Anwendung.

2. Meldungen

Meldungen sind maschinenschriftlich oder in Druckschrift auf Meldelisten - DSV Form 102 - zusammen mit dem Begleitformular - DSV Form 101 - vollständig und leserlich ausgefüllt an die BSV-Geschäftsstelle, Holiday Inn Berlin City-East, Landsberger Allee 201, 13055 Berlin, zu senden. In der Meldung sind die Vereins- und Schwimmer-ID´s anzugeben. Meldungen ohne ID-Nummern werden zurückgewiesen.

Meldeschluss: Mittwoch, 13. November 2019 um 14.00 Uhr bei der Meldeanschrift

Die Meldungen können auch per E-Mail im DSV-Standard 6 übermittelt werden an meldung@berliner-schwimm-verband.de. Unvollständige oder nicht lesbare Meldungen werden nicht berücksichtigt.

Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, werden Meldeergebnis, Live-Timing und Protokoll im Internet unter folgender Adresse abrufbar sein:

www.bsv-amtlicheveranstaltungen.de

3. Meldegeld

Das Meldegeld beträgt 200,00 Euro je Bundesland.

Das Meldegeld muss bis spätestens 20. November 2019 auf dem Konto des Berliner Schwimm-Verbandes eingegangen sein (Postbank Berlin, IBAN: DE05 1001 0010 0066 2501 04, Verwendungszweck: „10-Länderkampf 2018 + Name des Landesverbandes“). Meldungen, für die bis zu diesem Zeitpunkt kein Meldegeld eingegangen ist, werden zurückgewiesen. Für die Abgabe der Meldung gilt § 120 der WB.

4. Mannschaft und Staffeln

Es können bis zu zwei Schwimmer je Einzelwettkampf und Jahrgang sowie eine Staffel gemeldet werden. Die voraussichtliche Staffelaufstellung für den Wettkampf 1 ist mit der Meldung mitzuschicken. Korrekturen sind am Wettkampftag möglich.

Die Staffelaufstellung für den Wettkampf 17 ist bis spätestens nach Wettkampf 9 im Protokollraum abzugeben.

In den 12 x 50 m-Staffeln sind jeweils zwei Teilnehmer/innen der Jahrgänge 2006, 2007, 2008 männlich und zwei der Jahrgänge 2008, 2009, 2010 weiblich einzusetzen.

Reihenfolge Freistil-Staffel:

06 m / 08 w / 07 m / 09 w / 08 m / 10 w / 06 m / 08 w / 07 m / 09 w / 08 m / 10 w

Reihenfolge Lagen-Staffel:

R-06 m / B-08 w / S-07 m / K-09 w / R-08 m / B-10 w / S-06 m / K-08 w / R-07 m / B-09 w / S-08 m / K-10 w

5. Wertung

Es wird eine Platz-Punkt-Wertung durchgeführt, d.h. jeder Schwimmer/in und jede Staffel kommt in die Wertung.

(z.B. Einzelwettkämpfe bei 10 teilnehmenden Ländern und 2 Startern je WK und Jahrgang:

1. Platz = 21 Punkte, 2. Platz = 19 Punkte, 3. Platz = 18 Punkte usw. bis 20. Platz = 1 Punkt)

(z.B. Staffelwettkämpfe bei 10 teilnehmenden Ländern

1. Platz = 11 Punkte, 2. Platz = 9 Punkte, 3. Platz = 8 Punkte usw. bis 10. Platz = 1 Punkt)

Die Mannschaftswertung setzt sich aus den Punkten der Jungen, der Mädchen und der Staffeln zusammen.

6. Auszeichnungen/Siegerehrung

Die drei Erstplatzierten in den Einzelwettbewerben erhalten je Jahrgang Medaillen und Urkunden, in den Staffelwettbewerben Urkunden. Für alle weiteren Platzierungen besteht die Möglichkeit, die Urkunden von der Veranstaltungshomepage herunterzuladen.

Die besten drei Mannschaften werden mit einem Pokal geehrt.

Die punktbeste Einzelleistung je Jahrgang männlich und weiblich wird mit einer Urkunde und einem Sachpreis ausgezeichnet.

7. Protokoll

Das Protokoll wird als pdf-Datei auf der Homepage www.bsv-amtlicheveranstaltungen.de veröffentlicht.